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Sie sind Gewerbetreibender und haben in Ihren Betrieb Regalanlagen?Wussten Sie, dass Sie nach §10 Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV) verpflichtet sind, diese einmal jährlich durch einen Fachkundigen prüfen zu lassen.
In diesem Zusammenhang werden mir häufig folgende Fragen gestellt.
Wer ist diese fachkundige Person?
Personen,die durch ihre Ausbildung, Erfahrung und Erziehung das Wissen besitzen die Aufgabe wirkungsvoll und sicher durchzuführen. (Auszugaus der DIN EN 15635)
Was ist die DIN EN 15635?
Diese DIN beschreibt verschiedenen Regaltypen, und wie sie zu prüfen sind. Besonderheit:Die DIN beschreibt nicht alle Regaltypen
Welchen Sinn hat die Prüfung
Erhöhung der Betriebssicherheit und damit Vermeidung von Personen- oder Sachschäden. Nach der Prüfung erhalten Sie grundsätzlich Vorschläge von mir zur Vermeidung weiterer Schäden.
Muss es ein verbands geprüfter Regalinspekteur sein?
Nein,die o.g. DIN beschreibt nur das der Prüfer fachkundig sein muss. Verbands geprüft würde bedeuten, dass lediglich die Mitarbeiter vom Regalhersteller prüfen dürfen. Hier gilt die gleiche Regel, wie bei Ihrem Auto. Lassen Sie Ihr Auto vom TÜV/DEKRA prüfen oder vom Hersteller?
Welches Ziel hat die Prüfung?
Unfallgefahren frühzeitig erkennen, und Gegenmaßnahmen einleiten. Verbesserung der Arbeitsabläufe und Sicherheit der Mitarbeiter herbeiführen. Reparaturen minimieren, und so die Instandhaltungskosten und mögliche Betriebsausfälle minimieren. Für diese Punkte werden Sie entsprechende Hinweise im Protokoll finden.
Was gibt Ihnen die Sicherheit, das die Prüfung ordentlich durchgeführt wird?
Alle Auffälligkeiten werden im Bild festgehalten und sind damit auch für Laien sehr gut nachvollziehbar.
Was muss der Betreiber tun, wenn ihm eine Beschädigung der Regalanlage bekannt wird? Sperren sie den Bereich großflächig gegen weiteres Betreten ab. Informieren Sie mich unverzüglich zum Zwecke der Begutachtung.
Bei akuten Notfällen hilft Ihnen auch die Feuerwehr oder das THW weiter.
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